Immer mehr Geflüchtete in Deutschland nehmen eine Arbeit auf. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen und ausschließlich geringfügig Beschäftigten sowie registrierte Arbeitssuchende aus den häufigen Asylhauptherkunftsländern hat in den letzten Jahren zugenommen. Viele von ihnen finden zunächst eine Arbeit in Form von Helfertätigkeiten im Niedriglohnbereich. Aufgrund ihrer spezifischen Situation sind Flüchtlinge generell besonders gefährdet, in prekäre Arbeitsverhältnisse zu geraten. Daher wird ein arbeits- und sozialrechtliches Beratungsangebot für Geflüchtete dringend gebraucht.
Die Beratungsstelle im Rahmen des neuen Projektes „Faire Integration“ in Bayern soll Geflüchtete über ihre Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt beraten, um sich vor Benachteiligung und Ausbeutung zu schützen. Über dieses neue Beratungsangebot werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Fluchthintergrund darin gestärkt, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. Unsere Beratungsthemen sind:
– Arbeitsrechtliche Fragen wie z.B. Lohn, Kündigung, Urlaub, Arbeitszeiten, Überstunden und
– Sozialrechtliche Fragen wie z.B. Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung.
Das Projekt „Faire Integration“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und mit dem Aufbau der bundesweiten Beratungsstellen wurde das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ beauftragt.
Die bayerischen Beratungsstellen befinden sich in Nürnberg und Augsburg und werden durch den Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen durchgeführt.
Ansprechpartner:
Fkreyesus Naizghi Ghebreyesus
Mustafa Alia
Anna Hebenstreit
Presse:
- Pressemitteilung: Keine ausreichende soziale Absicherung, zu wenig Lohn und zu lange Arbeitszeiten 27. März 2024
- Für faire Arbeitsbedingungen auf dem Bau! 7. März 2024
- Prekäre Arbeitsverhältnisse: Dieser Jurist verhilft Migranten zu ihrem Recht 29. Dezember 2019
- Zusammen für Faire Arbeit 28. März 2019