Corona-Virus Disease 2019 (COVID-19)
Bei dem Corona-Virus Disease (Covid 19) handelt es sich um eine gefährliche Infektionserkrankung. Trotz der Ansteckungsgefahr können Saisonbeschäftigte aus Osteuropa in der deutschen Landwirtschaft arbeiten.
Dein Betrieb soll Dich vor Deiner Einreise über die Covid-19-Hygienevorschriften sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deiner Muttersprache informieren. Du kannst Dir gerne auch die Informationen von der SVLFG anschauen. SVLFG ist die Organisation, die in der Landwirtschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz und für die Vorbeugung von Unfällen zuständig ist. Du findest den Link zu dem Plakat in deiner Muttersprache auf plakat-corona-allgemeine-schutzmassnahmen.pdf (816×1088) (svlfg.de)
Einreise in der Saison 2020 aufgrund von COVID-19
Eine Einreise nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaaten ist grundsätzlich erlaubt. Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten können im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen einreisen. Hinsichtlich der Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten gelten somit die Regelungen wie vor dem Ausbruch der Pandemie.
Solltest Du dich aber in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bist Du verpflichtet, einen Corona-Test zu machen. Eine Auflistung der Risikogebiete findest Du auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Auf der Arbeit und in der Unterkunft
Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Du und Deine Kolleg*innen untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommt und dass die notwendigen Abstände eingehalten werden können. Dies soll durch die Einteilung in feste Teams am Anfang der Beschäftigung geschehen. Die jeweiligen Teams arbeiten und wohnen gemeinsam. Kontakte zu Kolleg*innen von den anderen Teams sollen auf das Notwendigste reduziert werden.
Diese Regelungen gelten sowohl in der Unterkunft als auch auf der Arbeit. Falls anders nicht möglich solltest Du auf jeden Fall ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu Kolleg*innen aus anderen Teams einzuhalten.
Werden Bereiche in den Unterkünften von mehreren Teams gemeinsam genutzt, z. B. Sanitärräume, Küchen, so soll die Benutzung durch die unterschiedlichen Teams nicht gleichzeitig erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, so soll ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Falls Du oder eine*r Kolleg*in an Covid 19 erkrankst, muss das gesamte, jeweilige Team isoliert werden. Dein Arbeitgeber muss die Erkrankung dem Gesundheitsamt melden und die relevanten Informationen bereitstellen
Gesetzlicher Mindestlohn, Krankenversicherung
Du hast das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das sind zurzeit 9,35 € pro Stunde. Das gilt auch bei Akkordlohn.
Du müsstest einen Lohnzettel jeden Monat bekommen, auf welchem stehen soll, was dein Arbeitgeber Dir schuldet. Verlange dieses Dokument und überprüfe es auf Richtigkeit. Ansonsten schreibe Dir Deine Stunden auf und lasse Dir diese Aufzeichnung von Kolleg*innen mit einer Unterschrift bestätigen. So kannst du etwa deine Stunden aufschreiben:
Kalendertag (z.B. 1.10.2020), Wochentag (Donnerstag), Beginn (z.B. 8.00), Ende (z.B. 17.00), Pause (z.B. 13.00 bis 14.00), gearbeitet Stunden (8 Stunden, 9 Stunden minus 1 Stunde Pause), Tätigkeit (z.B. Spargel stechen), Zeugen (z.B. Kolleg*innen)
Zudem sollte Dein Chef Dir Nachweis aushändigen, dass Du gegen Krankheit versichert bist.
Abzüge für Unterkunft und Verpflegung
Von deinem Arbeitgeber sollst Du einen Arbeitsvertrag in deiner Muttersprache sowie einen Vertrag über die von Dir zu tragenden Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung erhalten. Die Abzüge können auch direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Wir haben Kenntnis von Fällen in der Vergangenheit, bei denen diese Abzüge nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Dein Arbeitgeber darf grundsätzlich folgende Beträge von Deinem Lohn abziehen:
- 258 Euro pro Person und Monat bei drei Mahlzeiten am Tag (Frühstück 54 Euro, Mittag- und Abendessen jeweils 102 Euro)
- monatliche Miete von 235 Euro bei Einzelzimmerbelegung, 141 Euro bei zwei Personen im Raum usw.
- Transportkosten für An- und Rückreise
Forderungen IG BAU
Die IG BAU (für die Landwirtschaft zuständige Gewerkschaft) fordert unter anderem für Erntehelfer*innen
- Bereitstellung von Toiletten mit Wasseranschluss auf dem Feld
- Unterbringung nur in Einzelzimmern
- Erschwerniszulage für Saisonarbeit*innen als Ausgleich dafür, dass diese sich angesichts des Corona-Virus erheblichen gesundheitlichen Gefahren aussetzen
Noch Fragen? Probleme? Melde Dich bei uns.
- Schicke uns eine Nachricht über unsere Facebook Seite: https://www.facebook.com/seasonalworkersgermany/
- Email: info@emwu.org
- Hotline von Faire Mobilität für Beschäftigte in der Landwirtschaft
- Bosnisch-Kroatisch-Serbisch: 0800 0005776; Montag und Mittwoch 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr; Donnerstag 13.00-17.00 Uhr
- Bulgarisch: 0800 1014341; Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
- Polnisch: 0800 0005780; Montag bis Freitag 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
- Rumänisch: 0800 0005602; Montag bis Freitag 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
- Ungarisch: 0800 0005614; Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Mitgliedschaft in Gewerkschaft
- Beitrittsformulare in diversen Sprachen findest Du hier Jahresmitgliedschaft für Wanderarbeitende (igbau.de)
- Email: mobil@igbau.de
- Hotline von IG BAU für Wanderarbeitende
- Bosnisch – Kroatisch – Montenegrinisch- Serbisch: 0049 391 4085 114
- Bulgarisch: 0049 391 4085 106
- Polnisch: 0049 391 4085 108
- Rumänisch: 0049 391 4085 107
Corona-Virus Disease 2019 (COVID-19)
Bei dem Corona-Virus Disease (Covid 19) handelt es sich um eine gefährliche Infektionserkrankung. Trotz der Ansteckungsgefahr können Saisonbeschäftigte aus Osteuropa in der deutschen Landwirtschaft arbeiten.
Dein Betrieb soll Dich vor Deiner Einreise über die Covid-19-Hygienevorschriften sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deiner Muttersprache informieren. Du kannst Dir gerne auch die Informationen von der SVLFG anschauen. SVLFG ist die Organisation, die in der Landwirtschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz und für die Vorbeugung von Unfällen zuständig ist. Du findest den Link zu dem Plakat in deiner Muttersprache auf plakat-corona-allgemeine-schutzmassnahmen.pdf (816×1088) (svlfg.de)
Einreise in der Saison 2020 aufgrund von COVID-19
Eine Einreise nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaaten ist grundsätzlich erlaubt. Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten können im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen einreisen. Hinsichtlich der Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten gelten somit die Regelungen wie vor dem Ausbruch der Pandemie.
Solltest Du dich aber in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bist Du verpflichtet, einen Corona-Test zu machen. Eine Auflistung der Risikogebiete findest Du auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Auf der Arbeit und in der Unterkunft
Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Du und Deine Kolleg*innen untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommt und dass die notwendigen Abstände eingehalten werden können. Dies soll durch die Einteilung in feste Teams am Anfang der Beschäftigung geschehen. Die jeweiligen Teams arbeiten und wohnen gemeinsam. Kontakte zu Kolleg*innen von den anderen Teams sollen auf das Notwendigste reduziert werden.
Diese Regelungen gelten sowohl in der Unterkunft als auch auf der Arbeit. Falls anders nicht möglich solltest Du auf jeden Fall ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu Kolleg*innen aus anderen Teams einzuhalten.
Werden Bereiche in den Unterkünften von mehreren Teams gemeinsam genutzt, z. B. Sanitärräume, Küchen, so soll die Benutzung durch die unterschiedlichen Teams nicht gleichzeitig erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, so soll ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Falls Du oder eine*r Kolleg*in an Covid 19 erkrankst, muss das gesamte, jeweilige Team isoliert werden. Dein Arbeitgeber muss die Erkrankung dem Gesundheitsamt melden und die relevanten Informationen bereitstellen
Gesetzlicher Mindestlohn, Krankenversicherung
Du hast das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das sind zurzeit 9,35 € pro Stunde. Das gilt auch bei Akkordlohn.
Du müsstest einen Lohnzettel jeden Monat bekommen, auf welchem stehen soll, was dein Arbeitgeber Dir schuldet. Verlange dieses Dokument und überprüfe es auf Richtigkeit. Ansonsten schreibe Dir Deine Stunden auf und lasse Dir diese Aufzeichnung von Kolleg*innen mit einer Unterschrift bestätigen. So kannst du etwa deine Stunden aufschreiben:
Kalendertag (z.B. 1.10.2020), Wochentag (Donnerstag), Beginn (z.B. 8.00), Ende (z.B. 17.00), Pause (z.B. 13.00 bis 14.00), gearbeitet Stunden (8 Stunden, 9 Stunden minus 1 Stunde Pause), Tätigkeit (z.B. Spargel stechen), Zeugen (z.B. Kolleg*innen)
Zudem sollte Dein Chef Dir Nachweis aushändigen, dass Du gegen Krankheit versichert bist.
Abzüge für Unterkunft und Verpflegung
Von deinem Arbeitgeber sollst Du einen Arbeitsvertrag in deiner Muttersprache sowie einen Vertrag über die von Dir zu tragenden Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung erhalten. Die Abzüge können auch direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Wir haben Kenntnis von Fällen in der Vergangenheit, bei denen diese Abzüge nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Dein Arbeitgeber darf grundsätzlich folgende Beträge von Deinem Lohn abziehen:
- 258 Euro pro Person und Monat bei drei Mahlzeiten am Tag (Frühstück 54 Euro, Mittag- und Abendessen jeweils 102 Euro)
- monatliche Miete von 235 Euro bei Einzelzimmerbelegung, 141 Euro bei zwei Personen im Raum usw.
- Transportkosten für An- und Rückreise
Forderungen IG BAU
Die IG BAU (für die Landwirtschaft zuständige Gewerkschaft) fordert unter anderem für Erntehelfer*innen
- Bereitstellung von Toiletten mit Wasseranschluss auf dem Feld
- Unterbringung nur in Einzelzimmern
- Erschwerniszulage für Saisonarbeit*innen als Ausgleich dafür, dass diese sich angesichts des Corona-Virus erheblichen gesundheitlichen Gefahren aussetzen
Noch Fragen? Probleme? Melde Dich bei uns.
- Schicke uns eine Nachricht über unsere Facebook Seite: https://www.facebook.com/seasonalworkersgermany/
- Email: info@emwu.org
- Hotline von Faire Mobilität für Beschäftigte in der Landwirtschaft
- Bosnisch-Kroatisch-Serbisch: 0800 0005776; Montag und Mittwoch 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr; Donnerstag 13.00-17.00 Uhr
- Bulgarisch: 0800 1014341; Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
- Polnisch: 0800 0005780; Montag bis Freitag 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
- Rumänisch: 0800 0005602; Montag bis Freitag 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
- Ungarisch: 0800 0005614; Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Mitgliedschaft in Gewerkschaft
- Beitrittsformulare in diversen Sprachen findest Du hier Jahresmitgliedschaft für Wanderarbeitende (igbau.de)
- Email: mobil@igbau.de
- Hotline von IG BAU für Wanderarbeitende
- Bosnisch – Kroatisch – Montenegrinisch- Serbisch: 0049 391 4085 114
- Bulgarisch: 0049 391 4085 106
- Polnisch: 0049 391 4085 108
- Rumänisch: 0049 391 4085 107
Öffentlichkeitsarbeit
- Auch in Hessen ist das Team von „Faire Mobilität“ aufs Feld gegangen 9. August 2016
- Mihai Balan hilft rumänischen Erntehelfern gegen Abzocke 7. Mai 2015
- Erntehelfer: betrogen und ausgebeutet, von Elisabeth Friedgen 22. September 2014
- Rechtlose Erntehelfer. IG BAU prangert menschenunwürdige Zustände in der Landwirtschaft an. 17. Juni 2014