Potentiale des Fachkräfte-Einwanderungs-Gesetzes bei der Gewinnung von Fachkräften für den deutschen Hochbau

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde 2019 unter anderem mit dem Ziel verabschiedet, dass es nicht-akademischen Fachkräften aus nicht-EU-Staaten erleichtert wird, einen an eine qualifizierte Beschäftigung gekoppelten Aufenthaltsstatus zu erwerben. Allgemein wird angenommen, dass höhere Qualifikationen zu besseren Arbeitsbedingungen führen. Am Beispiel rumänischer Arbeiter[1] im Hochbau haben wir gezeigt, dass dieser Zusammenhang mit Blick auf migrantische Beschäftigte in unterschiedlichen Konstellationen in Frage gestellt werden kann. Neben dem hohen Maß an ausbeuterischen Praktiken im Werkvertragssystem im Hochbau können insbesondere informelle Qualifikationen nicht wirksam eingebracht werden (Baumgarten et al. 2024).

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