6.8.2009 – 14:52 Uhr
von Mihai Balan
In Raum Mannheim wurden auf einer Baustelle des Generalunternehmers Züblin scheinselbständige rumänische Arbeiter durch die rumänische Briefkastenfirma AR Construct Intermed SRL eingesetzt. 14 von ihnen schalteten uns ein und beklagten sich über offene Lohnansprüche in Höhe von 23.000 Euro. Die Beweissituation für ihren Beschäftigungsstatus war nicht einfach. Dennoch konnten wir für sie nach kurzen Verhandlungen von EVW und IG BAU mit Züblin aber eine Pauschalzahlung von 900 Euro pro Kopf durchsetzen. Die Firma Züblin kam zusätzlich für die Rückfahrtkosten dieser Bauarbeiter auf. Weitere 35 ebenfalls betroffene Arbeiter wurden dagegen von ihren direkten Vorgesetzten (Ingenieuren) erfolgreich bearbeitet, sich unserer Aktion nicht anzuschließen. Sie wurden von den Ingenieuren vielmehr dazu gebracht, ihnen Vollmachten für die Vertretung ihrer Rechtsansprüche zu unterschreiben, die dann einem Anwalt übergeben wurden. Dadurch wurde ein unnötiger Rechtsstreit in Kauf genommen, von dessen Ausgang wir zwar nichts gehört haben, bei dem uns aber ein Erfolg wegen der fehlenden „objektiven“ Beweislage der Scheinselbstständigkeit mehr als fraglich scheint.