16.9.2010 – 16:4 Uhr
von Mihai Balan
„Verhandlungen gescheitert – Wanderarbeiter treten in den Hungerstreik“, so hätte die Nachricht wohl gelautet, wenn die involvierten Firmen nicht im allerletzten Moment noch eingelenkt hätten. Bis zuletzt schien es nicht mehr so, als ob sich zwischen den acht betroffenen rumänischen Wanderarbeitern und einem in Offenbach angesiedelten Subunternehmen, das für ein Generalunternehmen aus Waismain tätig gewesen war, eine außergerichtliche Einigung einstellt.
Ein „miserables Angebot“, so einer der Arbeiter, habe die Verhandlungen fast in letzter Minute platzen lassen. Selbst eine Anzeige seitens des Subunternehmens bei der Offenbacher Polizei mussten die Arbeiter über sich ergehen lassen, weil sie angeblich ein Firmenfahrzeug unerlaubt entwendet haben sollten. Die rumänischen Subunternehmer hatten versprochen mit allen Mitteln gegen den sich bildenden Widerstand vorgehen zu wollen. Selbst vor Drohungen mit körperlicher Gewalt wurde nicht gescheut. Die Arbeiter wendeten sich dennoch an den EVW und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und schalteten zudem eine Anwältin aus Wiesbaden ein, die sie nun in diesem heiklen Fall zusammen mit den Gewerkschaften auch vertrat. Konkret ging es dabei um offene Lohnansprüche in Höhe von ca. 28.000 Euro. Die bereits mittellos gewordenen Kollegen, die zudem befürchteten bald nicht mal mehr einen Dach über den Kopf zu haben, fanden in der Gewerkschaft eine Stütze. Bodo Olitzsch von der IG BAU Saalfeld – hier hatten die Arbeiter auf der Baustelle des Frauenhofer-Instituts für Zerstörungsfreie Prüfverfahren gearbeitet – unterstützte die Arbeiter bei ihrem Kampf. Zusammen mit der engagierten Anwältin gelang es der Gewerkschaft schließlich, den standhaften Arbeitern zu helfen. Es kam zur Auszahlung der geforderten Summen und die Arbeiter konnten erleichtert nach Hause fahren. Im Zuge weiterer Recherchen stieß der Gewerkschaft der Umgang mit den Wanderarbeitern weiter negativ auf: Kollegen klagten darüber, dass ihnen ärztliche Behandlungskosten nicht erstattet worden wären und dass sie vorsätzlich getäuscht worden seien, weil sie ohne ihr Wissen in die Scheinselbständigkeit getrickst worden seien. So wiesen die Arbeiter Gewerbeanmeldungen aus Guben auf, einem Ort an dem sie noch nie gewesen seien. Auch klagten die Arbeiter über die Unterbringung, die ihnen zudem zu einem horrenden Preis in Rechnung gestellt wurde. „Es ist wirklich bitter, wie viele der angeforderten ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland untergebracht werden“, so Mihai Balan vom EWV, der auf seinen Reisen durch Deutschland schon so einige Arbeiterghettos näher zu Gesicht bekam.