10.1.2006 – 8:9 Uhr
Ihr Arbeitgeber INPOL GW Sp. z o.o. sei ihnen die Löhne in erheblicher Höhe schuldig geblieben. Deshalb hatten polnische Bauarbeiter die Weiterarbeit am „Eschborn Plaza“ in Eschborn bei Frankfurt/Main verweigert. INPOL war Sub-Sub-Firma der HOCHTIEF AG, die der EVW für die geforderten Löhne haftbar machte. Zwischen dem EVW und HOCHTIEF gelang eine außergerichtliche Lösung, die sich die beiden Verhandlungsparteien allerdings hart erarbeiten mussten. Schließlich musste erst versucht werden zu klären, wie viel Geld die Arbeiter denn tatsächlich bereits erhalten hatten. So hatte die Mehrheit der Leute noch nach der Beendigung der Arbeiten Bescheinigungen unterschrieben, in Höhe des Mindestlohnes vergütet worden zu sein. Später dementierten sie das aber wieder: entweder hatten sie niemals eine solche Bescheinigung unterschrieben oder sie hätten schon vor der Arbeitsaufnahme weißes Papier blanko unterschreiben müssen oder ihnen war für die Unterschrift neue Arbeit auf einer Baustelle in Deutschland versprochen worden (ein Versprechen, das – wie sich zeigte – allerdings nichts taugte). Der EVW und die HOCHTIEF AG fanden einen Kompromiss, nach dem die HOCHTIEF AG 16.500 Euro zahlt, die der EVW an seine Mitglieder weiterleitet.