20.6.2007 – 20:29 Uhr
Vor Gericht hatte sie sich reuig gezeigt: „Ich habe Fehler gemacht und ich habe da wieder etwas in Ordnung zu bringen“, so die Stuttgarter Bauunternehmerin Uma Strnad, die der Europäische Verband der Wanderarbeiter (EVW) auf die Nachzahlung von Löhnen für zehn polnische Bauarbeiter verklagt hatte. Strnad, die vor etlichen Jahren politische Ambitionen gezeigt hatte und für die PDS in den Stuttgarter Gemeinderat einziehen wollte, hatte die Arbeiter illegal als angeblich Selbständige auf mehreren ihrer Baustellen beschäftigt. Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart einigte sie sich Anfang Mai mit dem Wanderarbeiterverband auf eine Nachzahlung in Höhe von knapp 15.000 Euro.
Damit dürfte es wohl erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte gelungen sein, per Gericht für scheinselbständig und damit illegal beschäftigte ausländische Arbeiter Lohnansprüche durchzusetzen. Bereits wenige Tage später legte Strnad dem Würzburger EVW-Kooperationsanwalt Heinrich Jüstel ordnungsgemäße Lohnabrechnungen vor. Die fälligen Zahlungen hätte sie bis zum 8. Juni leisten sollen, die Bauarbeiter warten aber heute noch auf ihr Geld. Laut Anwalt Jüstel habe ein Mann in seiner Kanzlei angerufen, einen unverständlichen Namen genuschelt und sich als Anwalt ausgegeben. Für seine Mandantin Strnad bitte er um eine Fristverlängerung. Auf die Aufforderung hin, dies schriftlich per Fax zu tun, habe der Mann entgegnet, er habe kein Fax. Jüstel: „Ein Anwalt ohne Fax – so etwas gibt’s auf der ganzen Welt nicht!“ Auch per Briefpost sei bis jetzt kein Fristverlängerungsantrag in der Würzburger Rechtsanwaltskanzlei eingegangen. Deswegen hat Jüstel jetzt die Zwangsvollstreckung gegen Strnad eingeleitet, die vorläufige Pfändung ihrer Konten veranlasst und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die gegen die Unternehmerin Ermittlungen führt, über den unerfreulichen Stand der Dinge informiert. Mit Empörung äußert sich EVW-Generalsekretär Matthias Kirchner: „Das ist eine irre Show, die Uma Strnad abzieht. Ihre Auftritte vor Gericht waren wirklich bühnenreif. Aber das nützt den geprellten Arbeitern überhaupt nichts“. Wenn sie in Wirklichkeit zahlungsunfähig sei, dann deute er ihren Auftritt vor Gericht und den dort geschlossenen Vertrag als Prozessbetrug.