15.10.2007 – 19:9 Uhr
von Agata Zuraw
12.000 Zloty (ca. 3.200 EUR) Entschädigung hat der Polnische Verband der Wanderarbeiter (PSPM) für einen polnischen Arbeitnehmer erreicht, der über eine Arbeitsvermittlungsfirma einen Job in England suchte. Der Pole sollte im vergangenen Dezember noch vor Weihnachten mit der Arbeit beginnen. Vorort hatte sich aber gezeigt, dass es dort weder die Arbeit, noch die versprochene Unterkunft gab. Um nach Hause zu kommen, musste sich Krystian K. Geld leihen. Wieder in Polen, wandte sich Krystian K. an den PSPM, der sich seit über einem Jahr für die Rechte polnischer Wanderarbeiter im Ausland einsetzt. Der PSPM ist Mitglied des Europäischen Verbandes der Wanderarbeiter. Innerhalb von zwei Monaten wurde die Forderung erfolgreich durchgesetzt. Die Entschädigung deckte mehr als nur die Reisekosten nach England. Agata Zuraw vom PSPM: „Arbeitsvermittlungsfirmen müssen die volle Verantwortung für die Arbeitnehmer übernehmen. Sie sind verpflichtet Arbeit und Unterkunft zu gewährleisten, ohne dass Gebühren für die Arbeitsvermittlung entrichtet werden.“