10.8.2009 – 8:38 Uhr
von Mihai Balan
Der Generalunternehmer Trockenbau München GmbH hatte sich den rumänischen Subunternehmer S.C. VOSS SRL auf die mit auf die Baustelle geholt. Es kam im Laufe der Arbeiten zu einigen Unstimmigkeiten bei der Entlohnung. Wie in vielen anderen uns bekannten Fällen schilderten die Arbeiter, dass es in Rumänien Verinbarungen zwischen ihnen und dem Subunternehmer gäbe, wonach sie auf die deutschen Mindestlöhne verzichten mussten, um in Deutschland überhaupt eine Einstellung finden zu können. Hier angelangt wurden dann aber nicht mal die tatsächlich zugesagten Löhne ausgezahlt. Für Unterkunft, Essen und Material wurden hohe Abzüge vorgenommen. Die IG BAU München nahm sich mit unserer Unterstützung der Arbeiter an und vertritt nun diese vor dem Arbeitsgericht, wo die ausstehenden Löhne gegenüber dem Generalunternehmer geltend gemacht wurde. Der Generalunternehmer ist sich – wie fast immer – keiner Schuld bewusst und verweist darauf, dass er die Arbeiter nicht selbst angestellt habe. Die üblich Taktik dieser Art von Generalunternehmern, bei der immer die Schuld auf den „bösen” Subunternehmer abgeladen wird. Als ob man nicht selbst alle Augen zugedrückt und nicht selbst so kalkulieren hätte, dass es klar sein musste, dass zu diesen Preisen niemand mehr zum Mindestlohn anbieten kann. Aus der Generalunternehmerhaftung kommt die Trockenbau nun jedenfalls nicht raus, das Arbeitsgericht muss lediglich noch über die Höhe der Zahlung entscheiden.