12.8.2009 – 18:5 Uhr
von Mihai Balan
Die IG BAU konnte zusammen mit dem EVW drei geprellten rumänischen Kollegen in nur zwei Tagen zu einer Auszahlung ihrer Lohndifferenzen verhelfen. Die Rumänen waren als Scheinselbstständige auf einer Baustelle in Frankfurt beschäftigt worden. Es kam zu Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung durch den Arbeitsvermittler, der sie erst in die Scheinselbstständigkeit gelockt und dann an einen Subunternehmer vermittelt hatte. Auf Anfragen der Arbeiter ging der Menschenhändler nur mit Ausflüchten und Versprechungen ein, schaltete dann aber entnervt sein Handy aus.
Die „Selbstständigen“ waren nun wirklich sich selbst überlassen. Der sie beschäftigende Subunternehmer, selbst nur Beauftragter eines holländischen Generalunternehmers, war mit der Situation scheinbar überfordert. Der Generalunternehmer hingegen behielt einen kühlen Kopf und hielt seinen Vertragspartner zur Auszahlung der Lohndifferenzen an. Dabei behandelten die Gewerkschaften die „Selbstständigen“ als reguläre Entsendearbeiter und machten an Ort und Stelle deren Mindestlohn beim Subunternehmer geltend. Am nächsten Tag konnte das Geld, eine Summe in Höhe von ca. 5.000 Euro, in Bar an die Arbeiter ausbezahlt werden. „Nie mehr“, so versicherte uns einer der drei Arbeiter, der vom EVW schon bei einer Aktion in Köln Unterstützung erhielt „werde ich auf meine gewerkschaftliche Mitgliedschaft verzichten. Ab heut bleibe ich euch treu!“ Manchmal muss man sich wohl öfters die Finger verbrannt haben, bevor man zu der Erkenntnis gelangt, dass sich nur durch eine gewerkschaftliche Organisation die eigenen Rechte realisieren und verteidigen lassen.