09.12.2013, Berlin. Viele Arbeitgeber halten die Ansprüche von Wanderarbeitern nicht ein. Die EU-Kommission will die Kontrollen nun weiter einschränken. Es ist ein typischer Fall, erzählt Mihai Balan: „Irgendwo in Osteuropa werden über eine Briefkastenfirma Arbeitnehmer zum Arbeiten nach Deutschland geschickt. Hier werden sie über Subunternehmer beispielsweise auf dem Bau beschäftigt. Auf dem Papier bekommen sie den Bau-Mindestlohn von mindestens 13,55 Euro. Aber es werden pauschal nur Gehälter von 1.000 oder 1.500 Euro ausbezahlt, die Leute arbeiten jedoch mehr Stunden. So werden Mindestlöhne unterlaufen.“
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